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DISKRIMINIERUNGSFREIE PERSONALREKRUTIERUNG IM RAHMEN DES º 1 IBD

GRIN PUBLISHING
02 / 2008
9783638913331
Alemán

Sinopsis

Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen, Abt. Mannheim, 32 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die für ein Unternehmen notwendigen Mitarbeiter werden über den Beschaffungsmarkt zur Verfügung gestellt. Der Personalbeschaffungsvorgang wird in der Unternehmenspraxis regelmäßig rein betriebswirtschaftlich betrachtet und operativ in der Betrachtung der zielgruppenbezogenen Beschaffungswege unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen umgesetzt. Das Thema Personalbeschaffung wird aber nicht nur in der Unternehmenspraxis sondern auch in der Fachliteratur fast ausschließlich betriebswirtschaftlich betrachtet. Gerade in größeren Unternehmen ist die Personalbeschaffung häufig als eigener Funktionsbereich, der mit Fachleuten, z. T. mit Psychologen besetzt wird, aufgestellt. Eine erfolgreiche Personalauswahl ist kein Glücksfall, sondern das Ergebnis einer professionellen, effizienten Vorgehensweise, welche klare Schritte definiert, was getan werden muss, um eine freie Stelle schnell mit dem am Besten geeigneten Bewerber zu besetzen. Regelmäßig sind den Personalrekrutierern die in º 1 AGG genannten Benachteiligungsgründe nicht bekannt, nicht klar oder nicht abgrenzbar, so dass bei den überwiegend betriebswirtschaftlich denkenden und handelnden Personalrekrutierern mit dieser Arbeit vorhandene Ängste genommen, vor allem aber Möglichkeiten und Grenzen des AGG aufgezeigt werden sollen, um vorgelagert bereits den Personalbeschaffungsvorgang rechtssicher zu gestalten und das Haftungsrisiko für die Unternehmen zu reduzieren. Beleuchtet werden die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Wahl des Inhaltes und der Formulierung von Stellenausschreibungen welche das AGG bietet. Hierbei wird auch gezielt immer wieder mit Beispielen gearbeitet um einen hohen Praxistransfer herzustellen. Beschäftigt man sich aber tiefer gehend mit den in º 1 AGG genannten Benachteilig

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