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DIE BEDEUTUNG DES SHAREHOLDER-VALUE-KONZEPTES FüR DIE EXTERN IBD

EDITORIAL DESCONOCIDA
05 / 2001
9783838635880
Alemán

Sinopsis

Inhaltsangabe:Einleitung: Ein wichtiges und allgemein anerkanntes unternehmerisches Ziel ist die Erwirtschaftung eines angemessenen jährlichen Gewinns. Dieser ist zugleich auch ein externer Beurteilungsmaßstab der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens. Den Eigenkapitalgebern und weiteren potentiellen Investoren soll mit dem Gewinnausweis im Geschäftsbericht ein positives Unternehmensbild vermittelt werden. Aus der Sicht des Aktionärs ist jedoch nicht so sehr der buchhalterisch ermittelte Gewinn relevant, vielmehr von Bedeutung ist für ihn die Änderung seines Vermögens, ausgedrückt durch die Aktienrendite. Die Änderung der Vermögensposition eines Aktionärs setzt sich aus Kursänderungen, Dividendenzahlungen und sonstigen Zahlungen zusammen. Dazu zählen solche aus Bezugsrechten oder aus der Ausgabe von Gratisaktien, so daß sich der finanzielle Nutzen für den Anteilseigner durch diese Elemente ausdrücken läßt. Mit einer Ausrichtung der Unternehmenspolitik am Anteilseigner und am Kapitalmarkt muß es ein Ziel der Geschäftsführung sein, den Marktwert des Eigenkapitals, der dem des gesamten Aktionärsvermögens entspricht, zu steigern. Finanzmathematisch gesehen gibt es zur Berechnung dieses Wertes, bezeichnet auch als Shareholder-value, im Detail unterschiedliche Modelle. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des Shareholder-value durch Diskontierung zukünftiger, freier cash-flows mit einem Kapitalkostensatz, wovon man dann den Marktwert des Fremdkapitals abzieht. Der Ansatz zur Marktwertsteigerung oder das Shareholder-value-Konzept beinhaltet jedoch nicht nur rein mathematische Gesichtspunkte, sondern alle Ansätze einer Unternehmensführung, die sich an einer Mehrung des Aktionärsvermögens als Ziel orientieren. Damit stellt sich auch die Frage, inwieweit die externe Rechnungslegung in Deutschland als Instrument in das Shareholder-value-Konzept eingebunden werden kann. Aufgrund handelsrechtlicher Bewertungs- und Ermessensspielräume besteht bei der Erstellung des Jahresab

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